Investitionsförderung durch das Land NRW

Das Land NRW stellt einmalig in 2018 eine Investitionsförderung i. H. v.  3 Millionen Euro für die Vereine und Verbände zur Verfügung:

https://www.mkw.nrw/kultur/foerderprogramme/kulturelle-foerderprogramme-der-landesregierung-in-nordrhein-westfalen/investitionsfonds-kulturelle-infrastruktur/

Gefördert werden zum Beispiel (siehe auch beiliegendes PDF-Dokument):

  • Die technische, insbesondere digitale Ausstattung von Kultureinrichtungen
  • Die Modernisierung von Ton- und Beleuchtungssystemen (LED-Technik)
  • Anschaffungen für Produktion, Distribution und Vermittlung
  • Die Anschaffung von Mobiliar, Musikinstrumenten und spartenbezogener Ausstattung, auch Noten
  • Die Ausrüstung von Seminarräumen

Natürlich hat die Förderung auch Haken:

  1. Mindestantragssumme: 2.000 EUR (zuzüglich angemessener Eigenleistung).
  2. Nach Genehmigung sind die Anschaffungen noch in 2018 zu tätigen und zu bezahlen.
  3. Es ist vom Antragsteller eine angemessene Eigenleistung zu erbringen (mindestens 10% der bewilligten Anschaffungen).
  4. Die Anträge sind bei den Bezirksregierungen bis spätestens zum 15. Oktober 2018 einzureichen. Zuständig ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Antragstellerin/der Antragsteller ihren/seinen Wohnsitz hat. Die Anschriften der nordrhein-westfälischen Bezirksregierungen lauten wie folgt:

Bezirksregierung Arnsberg
– Dezernat 48 –
Postfach
59817 Arnsberg

Bezirksregierung Detmold
– Dezernat 48 –
Leopoldstr. 15
32756 Detmold

Bezirksregierung Düsseldorf
– Dezernat 48 –
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf

Bezirksregierung Köln
– Dezernat 48 –
50606 Köln

Bezirksregierung Münster
– Dezernat 48 –
48128 Münster