Investitionsförderung durch das Land NRW
Das Land NRW stellt einmalig in 2018 eine Investitionsförderung i. H. v. 3 Millionen Euro für die Vereine und Verbände zur Verfügung:
Gefördert werden zum Beispiel (siehe auch beiliegendes PDF-Dokument):
- Die technische, insbesondere digitale Ausstattung von Kultureinrichtungen
- Die Modernisierung von Ton- und Beleuchtungssystemen (LED-Technik)
- Anschaffungen für Produktion, Distribution und Vermittlung
- Die Anschaffung von Mobiliar, Musikinstrumenten und spartenbezogener Ausstattung, auch Noten
- Die Ausrüstung von Seminarräumen
Natürlich hat die Förderung auch Haken:
- Mindestantragssumme: 2.000 EUR (zuzüglich angemessener Eigenleistung).
- Nach Genehmigung sind die Anschaffungen noch in 2018 zu tätigen und zu bezahlen.
- Es ist vom Antragsteller eine angemessene Eigenleistung zu erbringen (mindestens 10% der bewilligten Anschaffungen).
- Die Anträge sind bei den Bezirksregierungen bis spätestens zum 15. Oktober 2018 einzureichen. Zuständig ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Antragstellerin/der Antragsteller ihren/seinen Wohnsitz hat. Die Anschriften der nordrhein-westfälischen Bezirksregierungen lauten wie folgt:
Bezirksregierung Arnsberg
– Dezernat 48 –
Postfach
59817 Arnsberg
Bezirksregierung Detmold
– Dezernat 48 –
Leopoldstr. 15
32756 Detmold
Bezirksregierung Düsseldorf
– Dezernat 48 –
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
Bezirksregierung Köln
– Dezernat 48 –
50606 Köln
Bezirksregierung Münster
– Dezernat 48 –
48128 Münster